Es gibt im Wesentlichen zwei unterschiedliche Kursarten, in denen alphabetisiert wird.
Für diese Kurse gibt es keine verbindliche Ausbildung der Lehrkräfte. Die Kursanbieter legen die Voraussetzungen selbst fest. Wichtige Grundkompetenzen für Lehrkräfte sind:
Um in Integrationskursen Alphabetisierung zu unterrichten, benötigt man eine Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen und eine gesonderte Zulassung für die Alphabetisierungskurse. Diese Zulassungen erhalten zum Beispiel Absolventinnen und Absolventen eines Deutsch-als-Zweitsprache-Studiums mit Alphabetisierungsanteil. Bei anderen Ausbildungen müssen Zusatzqualifizierungen in unterschiedlichem Umfang besucht werden.
Es gibt außerdem Integrationskurse für Zweitschriftlernende, die in einer anderen Schrift alphabetisiert sind, aber das lateinische Alphabet nicht kennen. Detaillierte Informationen bietet die Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Funktionale Analphabeten (mehr oder weniger gering ausgebildete elementare Kompetenzen im Lesen und Schreiben, die für den Besuch eines allgemeinen Integrationskurses oder eines Integrationskurses für andere spezielle Zielgruppen aber nicht ausreichen).
Im Alphabetisierungskurs wird angestrebt, dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung der Teilnehmenden möglichst nah zu kommen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln, die soziale Integrationsfähigkeit der Teilnehmenden durch Autonomie fördernde und an Nachhaltigkeit orientierte Unterrichtsmethoden zu stärken.
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